Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 194/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51700
LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 194/12 (https://dejure.org/2012,51700)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.10.2012 - 7 Sa 194/12 (https://dejure.org/2012,51700)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 7 Sa 194/12 (https://dejure.org/2012,51700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,51700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; unverfallbare Anwartschaft; Altersdiskriminierung; Altersgrenze 35 Jahre

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebliche Altersversorgung; unverfallbare Anwartschaft; Altersdiskriminierung; Altersgrenze 35 Jahre

  • IWW

    §§ 1, 7 BetrAVG § 1 BetrAVG a.F. § 30 f BetrAVG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 141 EG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 488
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04

    Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die

    Auszug aus LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 194/12
    Die Altersgrenze von 35 Jahren in §§ 1 Abs. 1 BetrAVG a.F., 30 f Abs. 1 BetrAVG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. BAG vom 18.10.2005, 3 AZR 506/04; ebenso: LAG Köln vom 18.01.2008, 11 Sa 1077/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.10.2005,3 AZR 506/04, NZA 2006, 1159 ff. im Hinblick auf das sog. Lohngleichheitsgebot des Artikels 141 EG Folgendes ausgeführt:.

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2005 (a. a. O.) liegt somit ebenfalls eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor.

  • LAG Köln, 18.01.2008 - 11 Sa 1077/07

    Keine Altersdiskriminierung durch gesetzliche Regelung zum Verlust der

    Auszug aus LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 194/12
    Die Altersgrenze von 35 Jahren in §§ 1 Abs. 1 BetrAVG a.F., 30 f Abs. 1 BetrAVG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. BAG vom 18.10.2005, 3 AZR 506/04; ebenso: LAG Köln vom 18.01.2008, 11 Sa 1077/07).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgericht sich in der Entscheidung vom 18.10.2005 schwerpunktmäßig mit einer potentiellen mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts befasst hat, gilt wegen der Frage einer Diskriminierung wegen des Alters uneingeschränkt dasselbe (LAG Köln vom 18.01.2008, 11 Sa 1077/07, Rdnr. 34 ff.).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 194/12
    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2005, C 144/04, in Sachen Mangold ergeben sich schließlich ebenfalls keine weitergehenden Anhaltspunkte für eine Europarechtswidrigkeit der hier einschlägigen Regel.
  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 194/12
    Denn Sachgründe, die eine mittelbare Diskriminierung rechtfertigen könnten, genügen erst recht den "einleuchtenden" Differenzierungskriterien des Gleichheitssatzes (BAG 27.01.1998, 3 AZR 415/96,AP § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasten Nr. 45 ...).§ 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a. F. stellte, um das übergeordnete Ziel einer möglichst weiten Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, den angemessenen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers einerseits und dem Sozialschutz der Arbeitnehmer dar".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15

    Betriebsrente - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - Versorgungsanwartschaft

    Dies ist gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a. F. bei Arbeitsverhältnissen, die nach dem In-Kraft-Treten des BetrAVG am 22. Dezember 1974 (vgl. § 26 BetrAVG) beendet worden sind, dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, dem eine betriebliche Altersversorgung zugesagt worden ist, nach Vollendung des 35. Lebensjahres ausscheidet und entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens zehn Jahre bestanden hat oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens zwölf Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens drei Jahre bestanden hat (§ 1 Abs. 1 BetrAVG a. F.; dies verstößt nicht gegen das Lohngleichheitsgebot des Art. 157 AEUV: BAG 18. Oktober 2005 EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 19; 09. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150) und ist auch nach nationalem Recht verfassungsmäßig (BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12 - EzA-SD 24/2013 S. 13 LS = NZA-RR 2014, 87; LAG Köln 11. Oktober 2012 NZA-RR 2013, 488;vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch Fachanwalt Arbeitsrecht 13. Aufl. 2016 Kap. 3 Rn. 3582 ff.).
  • LAG Hamm, 03.07.2013 - 4 Sa 540/11

    Unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgunggesetzliche

    Der Gesetzgeber war aber im Jahr 2001 nicht verpflichtet, das im Jahr 1974 bestimmte Mindestalter von 35 Jahren bereits zum 01. Januar 2001 auf 25 Jahre abzusenken oder gar vollständig in Wegfall zu bringen (BAG, Urteil vom 28.05.2013 a. a. O.; ebenso LAG Köln, Urteil vom 11.10.2012 - 7 Sa 194/12 = NZA-RR 2013, 488 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2011 - 9 Sa 442/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 18.01.2008 - 11 Sa 1077/07 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht